Der Europäische Gerichtshof hat den „Privacy-Shield“ gekippt, der bisher den Datenschutz und –austausch zwischen EU und den USA maßgeblich regelte. Somit wurde bereits die zweite Vereinbarung, nach dem Safe-Harbor-Abkommen von 2015, vom höchsten europäischen Gericht für ungültig erklärt und wirft nun einige Fragen für die Unternehmenspraxis auf. Wir stellen mit Make.com eine Automatisierungssoftware vor, die nach DSGVO Daten verarbeitet. Somit genügt der Make.com formerly Integromat Datenschutz den höchstrichterlichen Anforderungen zu personenbezogenen Daten.
Mit Facebook, Google oder Apple sind zahlreiche Big Player am Markt, die nicht direkt dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen. Doch der Schutz personenbezogener Daten ist eine immer wichtiger werdende Aufgabe der EU, der sich auch das höchste europäische Gericht wiederkehrend annimmt. Spätestens mit der Verabschiedung der DSGVO ist klar, dass Datenschutz in Deutschland und der EU auch starke Auswirkungen für die Unternehmenspraxis hat.
Der Begriff Daten bezieht sich im vorliegenden Beitrag stets auf personenbezogene Daten. Dies bedeutet, dass einzelne Personen mithilfe der Daten identifizierbar sind, beispielsweise über Businessdaten.
Der transatlantische Datenaustausch war bisher über den sogenannten „Privacy Shield“ geregelt. Doch der EuGH urteilte nun, dass dies für den strengen europäischen Datenschutz nicht ausreichend ist, da die US-amerikanischen Überwachungsgesetze die Daten von EU-Bürger*innen nicht ausreichend und angemessen schützen könne.
Grundlage für das Urteil ist die DSGVO. Diese verbietet die Datenverarbeitung außerhalb der EU, wenn das Datenschutzniveau im EU-Ausland nicht ausreichend ist. Hierzu gehören insbesondere die USA. Durch den Privacy-Shield wurde den USA bisher ein ausreichendes Datenschutzniveau beigemessen, unter der Voraussetzung, dass US-amerikanische Unternehmen das EU-Recht auf Grundlage dieses Abkommens zu beachten.
Dieses Privacy-Shield Abkommen wurde nun vom EuGH als unwirksam erklärt.
Da US-Behörden in Amerika besondere Prüfungsrechte inne halten, aufgrund derer auf die Daten von EU-Bürger*innen auch ohne Rechtsschutz oder gerichtlichen Beschluss zugegriffen werden darf, folgerte der EuGH, dass das Datenschutzniveau der USA nicht ausreichend ist.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann von einem Rechtsvakuumgesprochen werden, da das Urteil Unternehmen politisch alleine lässt. Einige Optionen sind nach wie vor mit bestehenden Rechtsunsicherheiten verbunden und können bis zu einer konkreteren Anweisung für Unternehmen oder einer Neuverhandlung der Datenverarbeitung zwischen EU und USA nicht als absolut sicher erachtet werden.
Wenn möglich, sollten Sie auf EU-Server ausweichen, wenn US-Unternehmen dies anbieten. Amazon Web Services oder Microsoft bieten beispielsweise diese Möglichkeit an.
Die aktuell sicherste Variante scheint, keine US-Dienstleister zu nutzen oder solche Dienstleister, die mit US-Subunternehmen zusammen arbeiten.
Ein Abwarten der Reaktion von EU-Kommission und Datenschutzbehörden ist ebenfalls möglich, jedoch mit einem Restrisikoverbunden. Die aktuelle politische Lage lässt vermuten, dass eine schnelle politische Lösung und eine Kooperation der USA unwahrscheinlich oder zumindest langwierig sind. Außerdem können Ihre Kund*innen, Nutzer*innen oder andere Betroffene Sie dazu auffordern, den Datentransfer in die USA einzustellen.
Da der Schaden des EuGH Urteils auch für US-Unternehmen erheblich sein wird, kann zumindest von Unternehmensseite auf eine schnelle Lösung gehofft werden. Im Idealfall baut dies Druck auf die Politik auf.
Make ist ein Automatisierungs-Anbieter mit Sitz in der Tschechischen Republik. In Make.com's Privacy-Policy wird deutlich, dass Daten nach EU-Datenschutzrecht verarbeitet werden. Somit ist das Service-Angebot der Software nicht vom EuGH-Urteil betroffen und kann weiterhin wie gewohnt genutzt werden.
So werden personenbezogene Daten auf Grundlage der DSGVO(Englisch: GDPR) verarbeitet. Die Datenverarbeitung von Make wird somitnicht vom Privacy-Shield berührt und erfüllt die Anforderungen des europäischenRechts.
Die Speicherung der personenbezogenen Daten findet ebenfalls in der EU statt, auf Servern in Tschechien.
Diese sind außerdem ISO 9001 und ISO 27001 zertifiziert, also DIN-Normen zum Qualitätsmanagement und zum Informationssicherheits-Managementsystem.
Make funktioniert ähnlich wie Zapier. Die Automatisierungs-Software unterstützt zahlreiche Apps in der Cloud, verbindet diese miteinander und schafft somit nahtlose, effiziente Datenflüsse. Preislich liegt Make im direkten Vergleich mit Zapier sogar vorn: 1000 Prozessschritte gibt es für 0€ ohne Limitierung von Applikationen.
Außerdem ist das Automatisierungs-Tool sehr gut für User mit komplexen Unternehmensprozessen geeignet. Make legt nicht nur in der Privacy-Policy, sondern auch in der täglichen Anwendung viel Wert auf Sicherheit und Datenschutz. So können Entwickler problemlos Automatisierungen für Unternehmen abbilden, ohne alle Daten und Kennwörter zu kennen oder zu sehen.
(Einen ausführlichen Vergleich der beiden Cloud Prozess Automatisierungstools gibt es hier.)
Wir schätzen den Make Datenschutz schon lange, doch mit dem Urteil des EuGH wird deutlich, wie nötig der europäische Markt "heimische" Software-Anbieter hat, die nach europäischem Recht operieren. Mit der Erklärung des Privacy-Shields als unwirksam wird wieder deutlich, wie unsicher US-amerikanische Anbieter in Zeiten von verschärftem Datenschutz sein können. Auch wenn zeitnah eine Neuregelung des transatlantischen Abkommens zur Datenverarbeitung geschlossen wird, kann dies erneut, wie schon 2015 beim Safe-Harbor-Abkommen, für unwirksam erklärt werden und Unternehmen vor praxisrelevante Herausforderungen stellen.
Dies ist besonders ärgerlich, da Unternehmen aktuell mit dem EuGH-Urteil und dessen Auswirkungen völlig allein gelassen werden.
Mit dem Privacy-Shield wurde bisher der Großteil des Datentransfers zwischen EU und USA reguliert. Mit dem Urteil des EuGHs, diesen Passus als unwirksam zu erklären, werden Software-Anbieter aus den USA mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Einer dieser Anbieter ist Zapier.
Aus deren Datenschutzhinweisen wird deutlich, dass der Automatisierungs-Anbieter vom EuGH Urteil betroffen ist, denn Zapiers Datenschutz und die damit einhegende Datenverarbeitung findet bisher auf alleiniger Grundlage des Privacy-Shields statt. Das wird nun nicht mehr ausreichen.
Nach aktuellem Kenntnisstand und Rechtslage können wir als technische Bewertung nur davon abraten, Zapier weiterhin zu nutzen. Möchten Sie dies dennoch weiterhin tun, setzen Sie sich einem eigenen Risiko aus. Was genau an Rechtsfolgen auf Unternehmen zukommen wird, welche mit US-Anbietern arbeiten, die durch das EuGH-Urteil zum Privacy-Shield betroffen sind, können wir nicht absehen. Hinweise darauf gibt es jedoch in diesem Artikel.
Jegliche aufgeführte Hinweise zum Make Datenschutz (by Celonis SE) haben lediglich Auswirkungen auf das Service-Angebot des tschechischen Software-Anbieters. Genauer heißt das:
Zum jetzigen Zeitpunkt können Sie sicher sein, dass Make DSGVO-konform operiert und Ihre Daten rechtskonform und sicher verarbeitet werden. Das ändert sich auch nach dem jüngsten EuGH-Urteil nicht. Anders sieht es bei der US-amerikanischen Konkurrenz aus.
Die Privacy Policy von Make greift jedoch nicht, wenn Sie damit US-Software-Anbieter in Ihren Automatisierungen anbinden und somit Daten über diese Tools verarbeiten.
Bei einer Automatisierung mittels Make, in der Sie beispielsweise Mail chimp oder Instagram einbinden, obliegt die Nutzung dieser Softwares weiterhin in Ihrem eigenen Ermessen und geht nach dem EuGH-Urteil mit Risiken einher. Die Datenverarbeitung dieser Drittanbieter wird nicht von der DSGVO-konforme Datenverarbeitung von Make abgedeckt. Nicht die angebundenen, automatisierten Apps, sondern der Service von Make selbst unterliegt europäischem Recht,
Sie sollten also für sich ausloten, wie Sie künftig mit jeglichen US-Software-Anbietern verfahren möchten.
Zum jetzigen Zeitpunkt raten wir dazu, europäischen Software-Anbietern den Vorzug vor US-amerikanischen Unternehmen wie Zapier zu geben. Zwar ist es denkbar, dass ein weiteres Abkommen zum EU-US-Datenaustausch kommen wird, dennoch können wir in keiner Weise absehen, wie sich das EuGH-Urteil zum Privacy-Shield in Zukunft auswirken wird und ob auch neuere Abkommen nicht wieder gekippt werden.
Sollten Sie Fragen oder Bedenken zu Ihrer Automatisierung mit Make.com haben, kontaktieren Sie uns gerne oder vereinbaren Sie noch heute einen kostenfreien Termin zur Automatisierungs- & IT-Beratung.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung, sondern lediglich einen redaktionellen Beitrag dar. Wir sind keine Anwälte und führen lediglich eine IT-technische Bewertung anhand des EuGH-Urteils und öffentlich zugänglichen Daten durch. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Inhalte oder abgeleiteten Handlungsempfehlungen.
Wir beraten dich unabhängig und bieten dir gerne unsere Unterstützung an.
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