AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wemakefuture
AG
Gottfried-Arnold-Str. 3
35398 Gießen

StNr 20 248 13147

– im Folgenden WEMAKEFUTURE –

Die AGB gelten für Unternehmer i.S.d. § 13 BGB – wir
können keine Dienstleistungen gegenüber privat Personen erbringen.

§ 1
Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma WEMAKEFUTURE –
nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend
Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche
von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die
einzelvertraglichen Regelungen vor.

§ 2
Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die
Zusammenarbeit für Automatisierung von API Schnitstellen mittels
iPaaS-Plattformen und diverse Entwicklungsdienstleistungen (API, Web und
Low-Code), welche vor Dienstleistungsbeginn im Auftrag definiert werden. Ein
Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung
oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den
Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch
für andere Auftraggeber tätig zu werden.

§ 3
Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen
kommt durch Erteilung eines Dienstleistungskundenauftrags (Auftrag) durch den
Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister WEMAKEFUTURE
zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot)
zwei Wochen gebunden.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die
genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

3.3 Angebote sind, wenn nichts anderes
ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend und zwei Wochen nach Angebotsdatum
gültig. An einen erteilten Auftrag ist der Kunde vier Wochen gebunden, sollte
keine Annahme von der WEMAKEFUTURE kommen, ist der Auftrag nach der vier Wochen
hinfällig. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich
bestätigt, wir eine Bestellbestätigung per E-Mail übersandt haben oder wir
innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen haben.

3.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem
Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere
Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns
zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäftes mit unserem (Software-)Zulieferer und Dienstleistern. Wir
übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko, wenn wir einen Bezugsvertrag
oder Dientleistungsvertrag über die geschuldete Leistung mit unserem
Lieferanten geschlossen haben. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.

3.5 Nachträgliche Änderungen auf
Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet.

3.6 Kostenvoranschläge und Angebote sind
unverbindlich. Erkennen wir während der Ausführung des Auftrages, dass sich die
veranschlagten Kosten um mehr als 20 % erhöhen, werden wir die Arbeiten
unverzüglich einstellen und den Kunden davon unterrichten. Gleichzeitig werden
wir ihm eine Schätzung über den nunmehr voraussichtlichen notwendigen Aufwand
zur Verfügung stellen. Der Kunde hat dann das Recht zu entscheiden, ob der Auftrag
zahlungspflichtig abgebrochen oder fortgesetzt wird. Wird der Auftrag
abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen
bezahlt. Der Kunde erhält alle bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse.

§ 4
Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell
vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der
Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von
vier Wochen zum Monatsende vereinbart, sollten keine anderen individual
vertraglichen Fristen vereinbart sein. Die bis zur Kündigung geleistete Arbeit
durch WEMAKEFUTURE ist durch den Auftraggeber zu bezahlen.

4.3 Eine
fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt
beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung im Verzug
ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet, der
Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät
(Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

§ 5
Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen
umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom
Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2 Der
Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis
seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag
einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für
die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

5.3 Ist dem
Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich
nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu
setzen. Sollte die Erbringung nicht möglich sein, da dritte (API, Software,
veränderte Rahmenbedingungen) dies technisch nicht erlauben, erfolgt keine
Lieferverpflichtung. Folglich, sollten Angebots- oder Rechnungspositionen
technisch in der vom Kunden oder von WEMAKEFUTURE gestellten Software nicht
umsetzbar sein, erfolgen keine Leistungsverpflichtungen. Aufwände und
Projektzeiten von WEMAKEFUTURE, sind losgelöst vom Kunden zu begleichen.

5.4 Die
Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei
der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen,
Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und
effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.5 Jeder der
Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines
Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die
Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung
unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein
Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der
Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung
berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des
Änderungsantrages besteht.

Ggf. werden
die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen
Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer
Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

5.6.
Übertragung von Nutzungsrechten

5.6.1 Mangels
anderer Vereinbarungen erhält der Kunde im Rahmen von
Automatisierungs-Dienstleistungen erbrachten Leistungen (insbesondere Softwareentwicklung,
Prozessautomatisierung und –Entwicklung sowie Programmierung von APIs) ein
einfaches Nutzungsrecht zum Einsatz auf iPaaS oder Cloud-umgebungen. Alle
Entwürfe, Reinzeichnungen, Quellcodes, sowie erstellte Software unterliegen,
auch als Teilleistungen einer Dienstleistung, dem Urhebergesetz und verbleiben
als geschaffenes Eigentum WEMAKEFUTURE.

5.6.2
Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung der geschaffenen
Software über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden
eingeräumt. Es besteht auch kein Änderungsrecht an der Software, es sei denn
die Änderung ist erforderlich, um Mängel zu beseitigen. Dieses Änderungsrecht
greift nur ein, wenn zuvor Nacherfüllungsversuche seitens der WEMAKEFUTURE
entweder von ihr abgelehnt oder fehlgeschlagen sind.

5.6.3 Die
Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an dritte bedarf der schriftlichen
Einwilligung der WEMAKEFUTURE. Über den Umfang der Nutzung steht der
WEMAKEFUTURE ein Auskunftsanspruch zu.

5.6.4 Der
Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Rohdaten oder Quellcodes.

5.6.5 Das
Recht, die Leistungen der WEMAKEFUTURE in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden,
erwirbt der Kunde mit der vollständigen und vorbehaltlosen Zahlung des
vereinbarten Honorars.

5.6.6 Alle
über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es
Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich
uns zu.

5.6.7 Ist
Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde
verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren
und diese zu beachten  sowie
datenschutzrechtliche Vereinbarungen bei der Verarbeitung von Daten zutreffen.

5.6.8.
Prozessautomatisierung auf iPaaS, sollten seitens des Plattformanbieters nicht
andere Regelungen gelten, erhält WEMAKEFUTURE das geistige Eigentum an den
automatisierten  Prozessen der
Dienstleistung. Der Auftraggeber benötigt die Zustimmung des Dienstleisters für
Anpassung, Verkauf und Offenlegung gegenüber Dritten. Das Eigentum an den
Prozessen kann vom Auftraggeber für ein individuell zu verhandelndem Entgelt
erworben werden.

5.6.9 Die
Wemakefuture GmbH hält es sich offen, Prozess Quellcode, Zeichnungen und
Prozessketten (Integromat; Scenarios und Apps, Zapier; Zaps und Apps, Power
Automate; Flows und Apps, Workato, Pipedream oder jeder sonstige Quellcode bzw.
Prozessautomatisierung und alle weiteren Prozessketten) der Automatisierung an
Drittunternehmen zu veräußern.

5.7.
Sonstiges

5.7.1 Die
Parteien sind sich einig, dass sowohl im Rahmen der Dienstleistung als auch im
Rahmen der Fehlermeldung/-erhebung vorrangig nach einem Ticket-System verfahren
wird. Hierzu dürfen Prozesse mit externen Schnittstellen überwacht und
deaktiviert/aktiviert werden.

5.7.2 Nicht
vorher vereinbarte Arbeiten dürfen wir dann durchführen, wenn der Kunde nicht
kurzfristig erreichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten
Zweck zu erreichen und die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu
500,00 € um nicht mehr als 20% und bei Aufträgen über 500,00 € nicht mehr als
15% erhöhen.

5.7.3 Sofern
externe Dienste für die Dienstleistung genutzt werden (z.b. GoogleMaps,
Webhosting etc.) gelten die Nutzungsrechte der externen Dienstleister
uneingeschränkt, diese sind zuvor vom Auftraggeber zu akzeptieren. WEMAKEFUTURE
tritt hier nur als Erfüllungsgehilfe in Erscheinung.

5.7.4
WEMAKEFUTURE ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung der ihr
obliegenden Hauptleistungen des Auftrags zu beauftragen.

5.7.5 Sollte
eine Dritte Software, API oder Partei nicht den benötigten Funktionsumfang,
Endpunkte oder Dienste aufweisen oder bereitstellen, ist WEMAKEFUTURE nicht
verpflichtet die Funktionen zu implementieren und es entsteht keine
Lieferverpflichtung.

5.8.5 Die Vertragsparteien einigen sich darauf, während sowie bis zwei Jahre nach Beendigung dieses Vertrags keine Mitarbeiter der anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung zahlt die verstoßende Partei an die andere Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttojahresgehältern (einschl. Prämien, Tantiemen) des betreffenden Mitarbeiters, der unter Verstoß gegen die Verpflichtung gemäß Satz 1 von der betreffenden Partei abgeworben wird, wobei zur Berechnung der Vertragsstrafe das Bruttojahresgehalt des betreffenden Mitarbeiters maßgeblich ist, das er im Jahr vor Verwirkung der Vertragsstrafe bezogen hat.

§ 6
Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten
Preise. Diese ergeben sich aus der Auftrags- bzw. Bestellbestätigung und sind,
soweit nicht in der Bestätigung festgelegt, in unserer jeweils aktuellen
Preisliste für Dienstleistungen festgehalten. Über Preisänderungen darf
WEMAKEFUTURE textlich informieren, die Preisänderungen gelten als angenommen,
sollten binnen 7 Werktagen nach Zusendung der Änderungen kein Widerspruch erfolgen.

6.2 Die
WEMAKEFUTURE ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Des weiteren
darf bei Auftragserteilung ein Vorschuss in Höhe von 50% der Auftragssumme veranschlagt
werden. Erst nach Zahlung des Vorschusses wird WEMAKEFUTURE mit der
Dienstleistung beginnen. Nach Beendigung werden weitere 50 % der Auftragssumme
fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung
vereinbart ist oder sich das Auftragsvolumen im Dienstleistungsverlauf
änderte.

6.2.1
Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeitbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen
sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen
auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

6.3 Die
Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in
Rechnung gestellt. Unabhängig vom Vertragsgegenstand können Forderungen der
WEMAKEFUTURE, per Überweisung auf das Geschäftskonto oder Stripe der
WEMAKEFUTURE unter Angabe der jeweiligen Auftrags- oder Rechnungsnummer erfüllt
werden. Weitere Zahlungsarten, insbesondere Bargeld, Wechsel, Sachgüter,
Guthaben oder Abtretung von Forderungen an Dritte werden nicht akzeptiert.

6.4 Rechnungen
sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar binnen 7 Tagen. Ist der Rechnungsbetrag
nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der
Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Verzugszinsen fallen
in gesetzlicher Höhe an. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt
unberührt.

6.5 Skonto
wird nicht gewährt und in jedem Fall nachbelastet.

6.6 Die
jeweiligen Stundensätze verstehen sich am Geschäftssitz in Gießen. Reisekosten
sind vom Auftraggeber zu erstatten, wenn Mitarbeiter von WEMAKEFUTURE Dienstreisen,
die vom Auftraggeber jeweils verlangt oder genehmigt sind, durchführen. Zu den
Reisekosten gehören insbesondere Fahrtkosten, wir berechnen pro Kilometer 50
Euro Cent, Unterbringungskosten, Parkkosten und Verpflegungspauschalen.

§ 7
Haftung

7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung
der Agentur für einen Schaden, der aus einer oder mehreren Pflichtverletzungen
resultiert, wird auf einen Betrag in Höhe von 10.000,00 € begrenzt.  Jegliche Haftung für indirekte und/oder
Folgeschäden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder Produktionsausfall
ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes
(7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz
statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln,
Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3 Der Dienstleister haftet nicht für
Verzug, Nichtbereitstellung, fehlende Funktionen von Dritten oder
Nichtlieferung der Leistung aufgrund von Verzug, Ausfall, höherer Gewalt oder
Nichtlieferung der Leistung von Drittserviceanbietern, insbesondere den
Software-Anbietern und Anwendungen, die für die Erbringung der Dienstleistung
zwingend notwendig sind.

7.4 Für die Dienstleistung der
WEMAKEFUTURE gilt die Fair Development Policy.

§ 8
Nennung des Auftraggebers und der Dienstleistung

8.1. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Nennung als
Kunde der WEMAKEFUTURE nach erfolgter Beauftragung einverstanden. Des Weiteren
erlaubt der Auftraggeber der WEMAKEFUTURE die Nennung des Auftraggebers als
Referenzkunde nach erfolgreichem Dienstleistungsabschluss. WEMAKEFUTURE ist
auch berechtigt, das Logo des Auftraggebers auf der Webseite der WEMAKEFUTURE
und in Marketingunterlagen zu verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich ebenfalls
bereit, bei der Erstellung einer Case Study mitzuwirken und nach Rücksprache
einzelfallbezogen als Referenzansprechpartner zu fungieren. Der Kunde kann
jederzeit seine Zustimmung zu dem Referenzieren widerrufen. (contact@wemakefuture.com)

§ 9
Allgemeines

9.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden
Bedingungen unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen
Bedingungen hiervon unberührt.

9.2 Von den vorstehend genannten
Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in
Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien
geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen
wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der
Schriftform.

9.3 Alleiniger Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist,
wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat,
nach unserer Wahl unser Sitz in Gießen.

9.4 Für die Geschäftsverbindung zwischen
den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist
ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag
unser Geschäftssitz (35398 Gießen).